Ordnungsamt, Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaft kontrollieren Schwarzarbeit im Handwerk

29. Oktober 2025 – Schwarzarbeit in Handwerksbetrieben – mit diesem Schwerpunkt führte der Stadtordnungsdienst der Stadt Hagen federführend und unter Beteiligung der Handwerkskammer Dortmund sowie der Kreishandwerkerschaft an insgesamt drei Tagen einen gemeinsamen Schwerpunkteinsatz im gesamten Stadtgebiet durch. Das Team kontrollierte insgesamt 41 Personen und 34 Betriebe, darunter 29 Friseur-, zwei Trockenbau-, einen Dachdecker-, einen Kosmetikbetrieb sowie einen Lebensmittelhandel.

Massive Verstöße festgestellt

Im Rahmen der Kontrollen stellten die Ordnungskräfte eine Vielzahl von Verstößen fest. Unter anderem ordneten sie die Schließung von zwei Betrieben an. Eine Fleischtheke sowie ein Friseurbetrieb konnten keine Meistereintragung bei der Handwerkskammer Dortmund vorweisen. Darüber hinaus herrschten in beiden Betrieben undurchsichtige Beschäftigungsverhältnisse. In insgesamt 14 Betrieben konnten die Einsatzkräfte keine Betriebsleitung vor Ort antreffen. Zwei Betriebe haben Auflagen durch die Handwerkskammer Dortmund erhalten. Diese müssen im Nachgang Gehaltsnachweise nachreichen und Nachweise von Abwesenheiten nachhalten. Zehn weitere Betriebe werden in den kommenden Wochen erneut kontrolliert.

Das Team stellte in einem Betrieb eine Ordnungswidrigkeit in Bezug auf die Sondernutzungserlaubnis fest, in drei Fällen bemängelte es eine fehlende Hinweisbeschilderung. Darüber hinaus leiteten die Mitarbeitenden einen tierschutzrechtlichen Hinweis zur Überprüfung an die Fachdienststelle weiter.

Im Rahmen der durchgeführten Personenkontrollen fanden drei ausländerrechtliche Überprüfungen statt. Des Weiteren stellte das Team eine Vielzahl unterschiedlicher Verstöße fest, darunter einen gegen die Auflagen der Handwerkskammer Dortmund, einer gegen das Nichtraucherschutzgesetz,  vier  gegen  die  Hygienevorschriften  und einen gegen die Ausschankerlaubnis. Zusätzlich bemängelten die Ordnungskräfte die illegale Ausführung des Dachdeckerhandwerks. In diesem Fall lag keine nachweisbare Qualifikation vor. Außerdem stellten die  Einsatzkräfte eine  fehlende  Reisegewerbekarte  bei  der illegalen Ausführung einer Gebäudereinigung sowie einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- beziehungsweise Verbraucherschutzgesetz fest. Zuletzt wurden im Rahmen der Kontrollen zwei Festnahmen durchgeführt.

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