„Recht ist keine Kunst, sondern Handwerk“

Vorstellung unseres neuen Syndikusrechtsanwalts: Herrn Stephan Konertz

Wir freuen uns, Ihnen heute unseren neuen Syndikusrechtsanwalt, Herrn Stephan Konertz, vorstellen zu dürfen. Seit dem 1. September 2024 verstärkt Herr Konertz unser Team bei der Kreishandwerkerschaft und bringt eine wertvolle juristische Expertise mit, die unseren Mitgliedsbetrieben zugutekommen wird.

Herr Konertz verfügt über langjährige Berufserfahrung in der konzerneigenen Rechtsabteilung eines führenden Unternehmens der Gebäude- und Personaldienstleistungsbranche. Dort konnte er nicht nur umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Compliance sammeln, sondern auch eine ausgesprochen dienstleistungsorientierte und praxisnahe Arbeitsweise entwickeln.

Seine juristisch fundierte Expertise und sein starkes Engagement für serviceorientierte Lösungen machen ihn zu einer idealen Ergänzung unseres Teams. Herr Konertz freut sich besonders auf die neue Herausforderung, die vielfältigen rechtlichen Belange unserer Handwerksbetriebe zu unterstützen und zu vertreten.

Wir heißen Herrn Konertz herzlich willkommen! Wir sind überzeugt, dass er mit seiner Erfahrung und seinem dienstleistungsorientierten Ansatz einen wichtigen Beitrag zur weiteren Stärkung unserer Kreishandwerkerschaft leisten wird.

Für alle, die Herrn Konertz persönlich kennenlernen möchten: Er steht Ihnen jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung und freut sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Sie erreichen ihn unter Tel. 0231 51 77-191 bzw. konertz@kh-handwerk.de.

September 2024

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